Joachim Baum [Stand 30.12.2020]: Persönliches Statement zu
Die Pandemie-Bedrohung ist also erlogen, wenn auch es die Krankheit selbst wohl gibt.
Die nicht nachgewiesene Voraussetzung um nach https://dejure.org/gesetze/IfSG/2.html (ebenda Nr. 2) von einer Infektion sprechen zu können, ist dass sich der Krankheitserreger im menschlichen Organismus entwickeln oder vermehren muss. Tatsächlich erzeugt der verwendete PCR-Test seit langem weit überwiegend (ein Portugisisches Berufungsgericht sprach von mehr als 97%) falsch positive Ergebnisse und die daraus resultierenden Genesenenzahlen der Scheinkranken wachsen mit der Quarantänezeitverzögerung ebenso rasant, wie die zur Panikmache tauglichen Test-Positiven-Zahlen. Auch hat Covid 19 lt. WHO lediglich eine Sterblichkeit wie eine milde Grippe: Über 61 Studien an 51 Standorten betrug die mittlere Todesrate bei COVID-19-Infektionen 0,27% (korrigiert 0,23%). Neuere Studien liegen noch niedriger, z. B. in Japan ohne Lockdown bei 0,0006%, während din an fast 10 Mio Chinesen vorgenommene Wuhanstudie beweist, dass symtomfreie Menschen auch nicht infektiös sind (ebenfalls ohne Lockdown). Während dessen werden Menschen krass rechtswidrig, haftungsvergessen und lebens - gefährlich geimpft.
Es ist für
alle Beamten der Konflikt vorprogrammiert, dass sie zum Handlanger des
unerträglich Bösen gemacht werden sollen.
Jetzt ist noch etwas erträgliche Zeit, in Ruhe über alles nachzudenken.
§
62 Satz 1 BBG,
„Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen“
unterliegt nicht der Vorbedingung, dass der oder die Vorgesetzten zuvor
ihren Willen zur Beratung bekundet haben. Somit erfolgt das Stützen ‚von
unten nach oben stützen‘
unseres Rechtsstaates auch dann, wenn die Mittelschicht von der Spitze
schlecht oder falsch informiert wurde und die Verantwortlichkeiten zum
Erhalt der Vitalfunktionen liegt auf vielen (genau genommen: auf allen)
Schultern.