Am 25.09.2019 erschien bei T-Online ein Bericht von DieG:\fpar Seher zur Anklage Frank Engelens in Chemnitz, zu welchem die nachstehende Gegendarstellung verlangt wird:
1. Falsch ist,
dass Frank Engelen jemals irgend eine Nähe zu Reichsbürgern hatte oder suchte.
Weder zu gewaltbereiten noch zu anderen.
Richtig ist, dass Engelen sein Recht nach allen geltenden Gesetzen
sucht und sich von jeder Gewalt und Drohung distanziert.
2. Wo ist Dave; falsch ist,
dass Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter seit einem Jahr nach einem damals
17-Jährigen fahnden.
Richtig ist, dass Dave ersG:\fpals am 10.10.2018 zu Engelen
flüchtete und dieser umgehend (11.10.2018 bis mindestens 07.02.2019) das
Gespräch mit den Behörden suchte.
Richtig ist weiter, dass Dave damals 16 war und niemand seiner
Familie und Freunde vor seiner Flucht wusste, wo er untergebracht ist.
Das selbe Problem besteht derzeit immer noch, den VN-Kinderrechten zuwider
bezüglich Daves Schweser Pia.
3. Falsch ist,
dass staatliche Jugendämter zuletzt bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten.
Richtig ist, dass es laut Destatis,
seit 2012 durchgängig mehr als 40.000 Inobhutnahmefälle gibt mit z. T.
drastischen 'Wachstumsraten' von 25.998 (2006) auf 84.230 (2016).
4. Falsch ist
dass Jugendämter Jugendliche aus
vernachlässigten Familien herausholen.
Richtig ist, dass Jugendämter nicht zum Herausholen beauftragt
werden, sondern zum 'in Empfang nehmen', notfalls nachdem es der
Gerichtsvollzieher aus der Familie geholt hat.
Da Jugendämter niemals zum Herausholen befugt sind, ist 'holen'
für ein unbefugtes Ansichnehmen das falsche Wort.
Selbst in Prozessen sind Jugendämter nicht einmal Beteiligte, sondern 'nur' an
der Entscheidungsfindung 'Mitwirkende'.
Sie haben keine eigenen Beteiligtenrechte (§
7 Abs. 6 FamFG), sind zur Neutralität verpflichtet (§
17 Abs. 3 SGB VIII) und wenn sie eigenmächtig handeln,
geschieht dieser Klau, bzw. Raub weit überwiegend mit illegal erworbenem Beutewissen (Datenschutz
in Sorgerechtsverfahren).
5. Falsch ist,
Engelen wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines
heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen.
Richtig ist, dass es sich um die politische
Verfolgung eines Unschuldigen (§
344 StGB) handelt, zu welcher ein Entziehungsvorwurf vorgegaukelt wird.
Engelen beging Mangels der Anwendung eines der TaG:\fpittel Gewalt, Drohung oder
erfolgreiche List keine Entziehung Minderjähriger
(§ 235 StGB),
sondern leistete lediglich die straflose Beihilfe zur von Dave gerade
noch rechtzeitig vollzogenen Selbstentziehung
eines Minderjährigen.
Die länderübergreifende
Verfolgung dieses einen Unschuldigen ist in Kurz-
und Langform
bestens dokumentiert und umfasst neben anderem Zusammenschlagenlassen, Psychiatrisierungsversuche,
Erpressung und vollumfängliche Rechtsmittelignoranz.
6. Falsch ist
die Darstellung, "Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger
aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg "befreit".
Richtig ist, dass der gemeinte, Dave auch 2017 nicht ein Objekt
von irgendwelchen ungenannten Tätern war, sondern sich seit dem ersten Mal
durchgängig selbst zum Weglaufen entschloss.
Zu seinem angeblichen Wohl wurde er dann gewaltsam in staatliche Inobhut genommen.
Ihm ging es dann promt derart wohl, dass er bei dem Prozess den man dann seinen
Helfern machte - im Gegensatz zu vorher - vernehmungsunfähig war.
7. Falsch ist
die Darstellung, der Verurteilung von "Tätern" zu Haft- und
Geldstrafen bereits 2017.
Richtig ist, dass eine die Haftstrafe niemals rechtskräftig wurde
und die Geldstrafe ohne Schuldanerkenntnis gezahlt wurde, so dass es keine als
Täter zu bezeichnenden Personen gibt.
8. Falsch ist
auch die über den ganzen Bericht gespannte Verbindung von Angela Masch
(2017) zu Frank Engelen mit dem Propagandamittel 'Reichsbürger'.
Richtig ist, dass sich schon Angela Masch von
Reichsbürgern distanzierte und die Verbindung von Masch zu Engelen aus
Zivilcourage für Dave und Pia Möbius lebt.
534 Wörter - 13 Hyperlinks
Diese Gegendarstellung (09.10.2019) als PDF