Am 25.09.2019 erschien bei T-Online ein Bericht von Dietmar Seher zur Anklage Frank Engelens in Chemnitz, zu welchem die nachstehende Gegendarstellung verlangt wird:
1. Falsch ist,
dass Frank Engelen jemals irgend eine Nähe zu Reichsbürgern hatte oder suchte.
Weder zu gewaltbereiten noch zu anderen.
Richtig ist, dass Engelen sein Recht nach allen geltenden Gesetzen
sucht und sich von jeder Gewalt und Drohung distanziert.
2. Wo ist Dave; falsch ist,
dass Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter seit einem Jahr nach einem damals
17-Jährigen fahnden.
Richtig ist, dass Dave ersG:\fpals am 10.10.2018 zu Engelen
flüchtete und dieser umgehend (11.10.2018 bis mindestens 07.02.2019) das
Gespräch mit den Behörden suchte.
Richtig ist weiter, dass Dave damals 16 war und niemand seiner
Familie und Freunde vor seiner Flucht wusste, wo er untergebracht ist.
Das selbe Problem besteht derzeit immer noch, den VN-Kinderrechten zuwider
bezüglich Daves Schweser Pia.
3. Politisch Brisant ist allerdings korrekt, Engelen gründete seinen gemeinützigen Lichtblick e. V. für Fälle wie Dave, um das Prinzip des ehrlichen Marktwettbewerbs in die Betreuungsindustrie einzuführen. Selbiges kann nur funktionieren, wo Kinder fliehenswerter Unterbringungen eine realistische Alternative hoffen können. Dave floh gerade noch rechtzeitig von der (Vorgänger-)Firma, die auch im Maramures-Skandal verwickelt ist.
4. Falsch ist,
bezüglich 40.000 Inobhutnahmen von Kinderklaumafia zu sprechen.
Richtig ist, dass Destatis selbst von z. T. weit mehr als doppelt
so hohen Zahlen spricht und insbesondere die Wachstumsraten nicht ohne
Profitinteressen erklärlich erscheinen.
5. Falsch ist
die Darstellung, Jugendämter seien zum Herausholen aus
vernachlässigten Familien befugt.
Richtig ist, dass Jugendämtern nur ein Wächteramt zukommt. Sie
sind in Prozessen niemals Beteiligte, sondern 'nur' Mitwirkende.
6. Falsch ist,
Engelen wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines
heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen.
Richtig ist,
dass es sich lediglich um eine muG:\fpaßliche Entziehung handelt. Die
Unschuldsvermutung ist verletzt, denn
aus rechtlicher Sicht ist Engelen vollkommen unschuldig. Entziehung Minderjähriger
(§ 235 StGB) kann nur
vorliegen, wenn eines der TaG:\fpittel Gewalt, Drohung oder List
angewendet wird.
Gewalt und Drohung scheiden bei Engelen offensichtlich aus, sodass nur noch
die Überlistung von Daves Vormund in Frage käme und auch bei dem Mädchen in
keiner Weise dargelegt wurde (Anklageschrift liegt vor).
Die Überlistung muss aber auch (ähnlich wie bei Betrug die Vermögensverfügung)
dargelegt sein, also wer aufgrund welcher Täuschung welche Handlung oder
Nichtvornahme irgend einer Handlung getan haben soll.
Tatsächlich beging Engelen eine Beihilfe zur Selbstentziehung
Minderjähriger.
Die Beihilfe zu einer nicht strafbaren Handlung kann grundsätzlich auch nicht
strafbar sein.
Der zitierte Wikipedia-Artikel wurde muG:\fpaßlich wegen der
(nochmals 3.) von Ihnen angesprechenen politischen Brisanz vor
kurzem bei Wikipedia gelöscht und ist deshalb auf meiner Website verfügbar.
Die schlagkräftigen Videobeweise liegen bereits an mehreren physikalischen
Standorten.
MuG:\fpaßlich weil die Anklagevertretung vollkommen mittellos
ist,
sollte Engelen mundtot gemacht und psychiatrisiert
werden (ähnlich Mollath), noch bevor die erste Hauptverhandlung
stattfindet.
Auch lies man ihn im Knast schon zusammenschlagen und verweigerte ihm
anschließend den Arzt.
8. Falsch ist
die Darstellung, "Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger
aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg "befreit".
Richtig ist, dass der gemeinte, Dave auch 2017 nicht Objekt von
von Ihnen ungenannten Tätern war, sondern auch damals schon eine
Selbstentziehung beging: Er wurde nicht befreit, sondern befreite sich selbst
und wurde dann zu seinem angeblichen Wohl gewaltsam staatlich Inobhut genommen.
Daraufhin erging es ihm während der rechtsbeugerischen Verhandlung gegen seine
Helfer soo wohl, dass er - im Gegensatz zu vorher - vernehmungsunfähig war.
9. Falsch ist
der Angriff auf den Ausdruck Mafia ohne Schilderung der wahren Hintergründe.
Richtig ist,
dass diese gesetzwidrigen Machenschaften diesen Ausdruck durchaus rechtfertigen
und
dass Deutschland eines informierten politischen Diskurses bedarf.
Infos für jedermann finden sich in dieser Timeline.
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